CareLit Fachartikel
Patientenverfügungen sind verbindlich und rechtfertigen bei eindeutiger Willensbekundung auch einen Behandlungsabbruch
Schell, W.; · Kinderkrankenschwester, Lübeck · 2010 · Heft 11 · S. 460 bis 461
Dokument
121133
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Patienten Verfügungen sind - u. a. nach eindeutigen Aussagen in einer Reihe von Urteilen des Bundesgerichtshofes und entsprechenden Statements der Bundesärztekammer - verbindlich. Diese Verbindlichkeit wurde durch die §§ 1901a und 1901b BGB, wirksam ab 1. 9. 2009, bekräftigt. Neu ist insoweit eigentlich nur, dass eine Patientenverfügung schriftlich erstellt sein muss und hinsichtlich der wirksamen Erstellung lediglich auf die Volljährigkeit abstellt.
Schlagworte
MAGENSONDE
PATIENTENVERFÜGUNG
URTEIL
BUNDESGERICHTSHOF
EINWILLIGUNG
ENTSCHEIDUNG
PATIENTENVERFÜGUNGEN
DEUTSCHLAND
LEBEN
MENSCHEN
FREIHEIT
ES
BERATUNG
MEDIZIN
ARBEIT
GESUNDHEIT