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Kinder sind grundsätzlich für ihre im Heim lebenden Eltern unterhaltspflichtig

Schell, W.; · Kinderkrankenschwester, Lübeck · 2010 · Heft 11 · S. 475 bis 476

Dokument
121139
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Kinderkrankenschwester, Lübeck
Autor:innen
Schell, W.;
Ausgabe
Heft 11 / 2010
Jahrgang 29
Seiten
475 bis 476
Erschienen: 2010-11-01 00:00:00
ISSN
0723-2276
DOI

Zusammenfassung

Die Pflegebedürftigkeit ist zu einem Lebensrisiko geworden, das trotz der Regelungen im SGB XI (Pflegeversicherungs-recht), in vielfältiger Weise zu finanziellen Belastungen des Pflegebedürftigen, aber auch seiner unterhaltspflichtigen Angehörigen führen kann. Die bei einer Heimunterbringung anfallenden Entgelte werden nur teilweise von der Pflegever-sicherung abgedeckt, so dass ein beträchtlicher Anteil zugezahlt werden muss. Wenn Einkommen und Vermögen des Pflege-bedürftigen nicht ausreichen bzw. aufgebraucht sind, kommt es meist zu einer Inanspruchnahme des zuständigen Sozialhilfeträgers.

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF SOZIALHILFETRÄGER RECHT KIND URTEIL ZEIT EINKOMMEN HÄRTE ES ELTERN KRANKHEIT FAMILIE HÖHE GESUNDHEITSPOLITIK Kinderkrankenschwester Lübeck