CareLit Fachartikel

Kinder sind grundsätzlich für ihre im Heim lebenden Eltern unterhaltspflichtig

Schell, W.; · Kinderkrankenschwester, Lübeck · 2010 · Heft 11 · S. 475 bis 476

Dokument
121139
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Kinderkrankenschwester, Lübeck
Autor:innen
Schell, W.;
Ausgabe
Heft 11 / 2010
Jahrgang 29
Seiten
475 bis 476
Erschienen: 2010-11-01 00:00:00
ISSN
0723-2276
DOI

Zusammenfassung

Die Pflegebedürftigkeit ist zu einem Lebensrisiko geworden, das trotz der Regelungen im SGB XI (Pflegeversicherungs-recht), in vielfältiger Weise zu finanziellen Belastungen des Pflegebedürftigen, aber auch seiner unterhaltspflichtigen Angehörigen führen kann. Die bei einer Heimunterbringung anfallenden Entgelte werden nur teilweise von der Pflegever-sicherung abgedeckt, so dass ein beträchtlicher Anteil zugezahlt werden muss. Wenn Einkommen und Vermögen des Pflege-bedürftigen nicht ausreichen bzw. aufgebraucht sind, kommt es meist zu einer Inanspruchnahme des zuständigen Sozialhilfeträgers.

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF SOZIALHILFETRÄGER RECHT KIND URTEIL ZEIT Pflegebedürftigkeit Einem Lebensrisiko Geworden Trotz Regelungen Pflegeversicherungs-Recht Vielfältiger Weise Finanziellen