Kinder sind grundsätzlich für ihre im Heim lebenden Eltern unterhaltspflichtig
Schell, W.; · Kinderkrankenschwester, Lübeck · 2010 · Heft 11 · S. 475 bis 476
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Pflegebedürftigkeit ist zu einem Lebensrisiko geworden, das trotz der Regelungen im SGB XI (Pflegeversicherungs-recht), in vielfältiger Weise zu finanziellen Belastungen des Pflegebedürftigen, aber auch seiner unterhaltspflichtigen Angehörigen führen kann. Die bei einer Heimunterbringung anfallenden Entgelte werden nur teilweise von der Pflegever-sicherung abgedeckt, so dass ein beträchtlicher Anteil zugezahlt werden muss. Wenn Einkommen und Vermögen des Pflege-bedürftigen nicht ausreichen bzw. aufgebraucht sind, kommt es meist zu einer Inanspruchnahme des zuständigen Sozialhilfeträgers.