Ein begrüßenswertes Urteil!
BONATO, M.; · Pflegezeitschrift · 2010 · Heft 11 · S. 647
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ende August hatte das Sozialgericht Münster das System der Pflegenoten scharf verurteilt und einer Altenund Pflegeheimbetreiberin Recht gegeben, die nicht wollte, dass das Prüfergebnis ihrer Einrichtung veröffentlicht wird. Die Richter nahmen in ihrer Urteilsbegründung auch Bezug auf ein Gutachten des Pflegewissenschaftlers Prof. Marcellus Bonato, der bereits Monate zuvor in einem Gutachten1 davor gewarnt hatte, dass die notwendigen wissenschaftlichen Gütekriterien bei der Bewertungssystematik der Pflegetransparenzvereinbarungen stationär {PTVS) nicht erfüllt seien. Das Editorial-Board-Mitglied der Pflegezeitsch…