Neue verwaltungsgerichtliche Entscheidungen bestätigen die Zulässigkeit
Quaas, M.; · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2010 · Heft 11 · S. 648 bis 651
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Honorararzt im Krankenhaus ist aus der Patientenversorgung nicht mehr wegzudenken. Seine gesetzliche Anerkennung hat er in §20 Absatz 2 Satz 2 der Ärzte-Zulassungsverordnung (ZVÄ) durch das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) mit Wirkung vom 1. Januar 2007 erfahren. In der Folge der Gesetzesänderung ging und geht es darum, ob im Einzelfall eine konkrete Kooperation zwischen einem Vertragsarzt und dem Krankenhaus etwa dem berufsrechtlichen Verbot unerlaubter Zuweisung von Patienten gegen Entgelt (§31 Muster-Berußordnung für die deutschen Ärztinnen und Ärzte, MBO), seiner krankenhausrechtlichen Übernahme…