Urlaub und Europa - eine unendliche Geschichte? Die neuen Anforderungen des EuGH bei Übergang von Vollzeit in Teilzeit und deren Auswirkungen auf das deutsche Urlaubsrecht
Feldmann, C.; Rambach, P. H.M.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2010 · Heft 11 · S. 561 bis 567
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Arbeitnehmer möchte weniger arbeiten und deshalb die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit verringern. Er vereinbart mit seinem Arbeitgeber eine Verringerung von 40 auf 24 Wochenstunden. Hinsichtlich der Verteilung erzielen Arbeitnehmer und Arbeitgeber Einigkeit darüber, dass der Arbeitnehmer die 24 Wochenstunden künftig an drei Tagen pro Woche (dienstags bis donnerstags) erbringt; in der 40-Stunden-Woche hatte er eine Fünf-Tage-Woche (montags bis freitags). Hinsichtlich der Vergütung vereinbart man eine anteilige Verringerung von monatlich € 4000, - brutto in der 40-Stunden-Woche auf monatlich € 2400, - brutt…