CareLit Fachartikel
Preisabstimmung zwischen Händler und Lieferanten
MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 1 · S. 168 bis 174
Dokument
121305
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine Kontaktaufnahme zwischen Lieferant und Händler betreffend den Wiederverkaufspreis stellt dann eine verbotene Vereinbarung oder Verhaltensabstimmung im Vertikalverhältnis im Sinne von § 1 GWB dar, wenn es dabei zu einer Abstimmung in der Weise kommt, dass sich der Lieferant konkret um die Koordinierung der Preisgestaltung des Händlers bemüht und sich Händler und Lieferant auf diese Weise über das künftige Vorgehen des Händlers verständigen.
Schlagworte
KONTAKTLINSEN
VEREINBARUNG
INTERNET
VERHALTENSWEISE
RECHTSPRECHUNG
MITARBEITER
HANDEL
DEUTSCHLAND
VERHALTEN
ZEIT
PERSONEN
BEOBACHTUNG
POLITIK
WACHSTUM
ES
GESUNDHEIT