Unzulässigkeit von Ginkgo in Lebensmitteln
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 1 · S. 150 bis 153
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Hat ein Produkt ab einer bestimmten Menge eine pharmakologische Wirkung, so ist es als Funktionsarzneimittel anzusehen, wenn davon auszugehen ist, dass diese Menge bei Einhaltung der normalen Verzehrgewohnheiten aufgenommen wird. Eine auf dem Produkt angegebene Empfehlung, von dem Getränk täglich eine bestimmte, nicht präzise umschriebene Menge (hier: ein bis zwei Gläser) zu trinken, steht der Einordnung als Funktionsarzncimittcl auch dann nicht entgegen, wenn diese Menge {bei Gläsern üblicher Größe) noch knapp unter der Grenze liegt, von der ab eine pharmakologi-sche Wirkung nachgewiesen ist.