CareLit Fachartikel

Unzulässigkeit von Ginkgo in Lebensmitteln

Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 1 · S. 150 bis 153

Dokument
121327
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2010
Jahrgang 14
Seiten
150 bis 153
Erschienen: 2010-10-15 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Hat ein Produkt ab einer bestimmten Menge eine pharmakologische Wirkung, so ist es als Funktionsarzneimittel anzusehen, wenn davon auszugehen ist, dass diese Menge bei Einhaltung der normalen Verzehrgewohnheiten aufgenommen wird. Eine auf dem Produkt angegebene Empfehlung, von dem Getränk täglich eine bestimmte, nicht präzise umschriebene Menge (hier: ein bis zwei Gläser) zu trinken, steht der Einordnung als Funktionsarzncimittcl auch dann nicht entgegen, wenn diese Menge {bei Gläsern üblicher Größe) noch knapp unter der Grenze liegt, von der ab eine pharmakologi-sche Wirkung nachgewiesen ist.

Schlagworte

WIRKUNG ARZNEIMITTEL NAHRUNGSMITTEL RECHTSPRECHUNG BEURTEILUNG BUNDESGERICHTSHOF CHINA WASSER ZULASSUNG DEUTSCHLAND SACCHAROSE KOHLENSÄURE WISSENSCHAFT RICHTLINIE ES VERHALTEN