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Keine Eintragungsfähigkeit der Zeichenfolge CoolMix als Marke für Speisen und Getränke mangels Unterscheidungskraft

Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 1 · S. 164 bis 166

Dokument
121329
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2010
Jahrgang 14
Seiten
164 bis 166
Erschienen: 2010-10-15 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Die Markcnstclle hat die Bedeutung der Bezeichnung „CoolMix als „sehr gute, hervorragende Mischung zutreffend ermittelt. Das aus der englischen Sprache stammende Wort „cool hat in der deutschen Sprache — vor allem in der Jugendsprache — mittlerweile eine eigenständige Bedeutung im Sinne von „[stets] die Ruhe bewahrend, keine Angst habend, nicht nervös [wer-dendj, sich nicht aus der Fassung bringen lassend; kühl u. lässig, gelassen, aber auch „in hohem Maße gefallend, der Idealvorstellung entsprechend erlangt (vgl. Duden, Deutsches Univcrsalwörterbuch, 6. Aufl. 2006, S. 364). Ebenso ist das Wort „Mix in den deuts…

Schlagworte

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