CareLit Fachartikel

Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Einstellung in die DRK-Schwesternschaft (Pflegedienst)

Rechtsdepesche, Köln · 2010 · Heft 11 · S. 186 bis 187

Dokument
121341
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 2010
Jahrgang 7
Seiten
186 bis 187
Erschienen: 2010-11-01 00:00:00
ISSN
1612-7137
DOI

Zusammenfassung

Die Beteiligten streiten über das Bestehen eines Mitbestimmungsrechts des bei der DRK-Schwes-temschaft gebildeten Betriebsrats nach § 99 BetrVG bei der Aufnahme eines Mitglieds durch die Schwesternschaft. Die Schwesternschaft ist in der Kranken-, Kinderkrankenund Altenpflege sowie in der Geburtshilfe tätig. Die Mitglieder werden bei der Schwestern-schaft selbst, ihren Einrichtungen oder - im Rahmen von Gestellungsverträgen und im Auftrag der Schwesternschaft - in anderen Einrichtungen zur Pflege kranker oder hilfsbedürftiger Menschen eingesetzt.

Schlagworte

SCHWESTERNSCHAFT EINSTELLUNG ARBEITNEHMER AUFNAHME PERSONALRAT MITBESTIMMUNG ALTENPFLEGE GEBURTSHILFE MENSCHEN SCHREIBEN ESSEN ARBEITSLEISTUNG PERSONEN ZEIT BELEGSCHAFT Rechtsdepesche