CareLit Fachartikel
Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Einstellung in die DRK-Schwesternschaft (Pflegedienst)
Rechtsdepesche, Köln · 2010 · Heft 11 · S. 186 bis 187
Dokument
121341
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Beteiligten streiten über das Bestehen eines Mitbestimmungsrechts des bei der DRK-Schwes-temschaft gebildeten Betriebsrats nach § 99 BetrVG bei der Aufnahme eines Mitglieds durch die Schwesternschaft. Die Schwesternschaft ist in der Kranken-, Kinderkrankenund Altenpflege sowie in der Geburtshilfe tätig. Die Mitglieder werden bei der Schwestern-schaft selbst, ihren Einrichtungen oder - im Rahmen von Gestellungsverträgen und im Auftrag der Schwesternschaft - in anderen Einrichtungen zur Pflege kranker oder hilfsbedürftiger Menschen eingesetzt.
Schlagworte
SCHWESTERNSCHAFT
EINSTELLUNG
ARBEITNEHMER
AUFNAHME
PERSONALRAT
MITBESTIMMUNG
ALTENPFLEGE
GEBURTSHILFE
MENSCHEN
SCHREIBEN
ESSEN
ARBEITSLEISTUNG
PERSONEN
ZEIT
BELEGSCHAFT
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