CareLit Fachartikel
Befähigung zur Ausübung von traditioneller chinesischer Medizin
Rechtsdepesche, Köln · 2010 · Heft 11 · S. 292 bis 293
Dokument
121343
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Kläger führt seit Anfang 2008 in einer Arztpraxis in Trier unter ärztlicher Anleitung Puls-/ Zungendiagnostik und Akupunktur durch. Des Weiteren arbeitet er dort selbständig auf den Gebieten Akupressur, TUINA-Massage und Reflexzonen-therapie. Im Mai 2008 absolvierte er einem vom Bildungswerk für therapeutische Berufe ausgestellten Zertifikat zufolge mit Erfolg einen staatlich zugelassenen Lehrgang für Akupunktur. Außerdem hat er eine chinesische Bescheinigung über eine bestandene Prüfung für TUINA-Massage zu den Akten gereicht.
Schlagworte
THERAPIE
MEDIZIN
AKUPUNKTUR
TÄTIGKEIT
ENTSCHEIDUNG
GESUNDHEIT
AKUPRESSUR
BERUFE
BESCHEINIGUNG
DIAGNOSTIK
SICHERHEIT
MENSCHEN
PERSONEN
PATIENTEN
WAHRSCHEINLICHKEIT
BEVÖLKERUNG