CareLit Fachartikel

Befähigung zur Ausübung von traditioneller chinesischer Medizin

Rechtsdepesche, Köln · 2010 · Heft 11 · S. 292 bis 293

Dokument
121343
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 2010
Jahrgang 7
Seiten
292 bis 293
Erschienen: 2010-11-01 00:00:00
ISSN
1612-7137
DOI

Zusammenfassung

Der Kläger führt seit Anfang 2008 in einer Arztpraxis in Trier unter ärztlicher Anleitung Puls-/ Zungendiagnostik und Akupunktur durch. Des Weiteren arbeitet er dort selbständig auf den Gebieten Akupressur, TUINA-Massage und Reflexzonen-therapie. Im Mai 2008 absolvierte er einem vom Bildungswerk für therapeutische Berufe ausgestellten Zertifikat zufolge mit Erfolg einen staatlich zugelassenen Lehrgang für Akupunktur. Außerdem hat er eine chinesische Bescheinigung über eine bestandene Prüfung für TUINA-Massage zu den Akten gereicht.

Schlagworte

THERAPIE MEDIZIN AKUPUNKTUR TÄTIGKEIT ENTSCHEIDUNG GESUNDHEIT AKUPRESSUR BERUFE BESCHEINIGUNG DIAGNOSTIK SICHERHEIT MENSCHEN PERSONEN PATIENTEN WAHRSCHEINLICHKEIT BEVÖLKERUNG