CareLit Fachartikel
Steuerpflicht für Einkünfte von Berufsbetreuern
Rechtsdepesche, Köln · 2010 · Heft 11 · S. 300 bis 301
Dokument
121346
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Klägerin ist Volljuristin und war im Streitjahr als berufsmäßige Betreuerin und Verfahrenspflegerin tätig. In ihrer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2000 deklarierte sie die von ihr erzielten Einkünfte als solche aus selbständiger Arbeit i. S. d. § 18 EStG. Das beklagte Finanzamt indes beurteilte diese Einkünfte als solche aus Gewerbebetrieb und setzte für das Streitjahr einen entsprechenden Gewerbesteuermessbetrag fest. Den gegen diesen Gewerbesteuermessbescheid eingelegten Einspruch der Klägerin wies das Finanzamt als unbegründet zurück.
Schlagworte
TÄTIGKEIT
AUFGABENSTELLUNG
BETREUUNG
EINNAHMEN
ENTSCHEIDUNG
GERICHT
ZULASSUNG
ARBEIT
VERTRÄGE
BERUFSGRUPPEN
SOZIALARBEITER
BERATUNG
MENSCHEN
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