CareLit Fachartikel
Einwilligung des Krankenhauspatienten in die Behandlung durch einen bestimmten Arzt
Rechtsdepesche, Köln · 2010 · Heft 11 · S. 302 bis 304
Dokument
121347
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach einer Operation am Kniegelenk wurde die gesetzlich kranken versicherte Klägerin von Januar bis Juli 2001 dreimal durch einen leitenden Oberarzt des Klinikums der Beklagten behandelt. Dieser Oberarzt führte im Januar 2001 eine Tibiakopfosteotomie mit Fibulakopfosteotomie linksseitig durch, entfernte im Mai 2001 die gelockerte Osteosynthese-klammer und nahm im Juli 2001 eine Reosteotomie und Plattenosteo-synthese vor. Nach einem Vorgespräch mit dem Oberarzt wurde die Klägerin am 18.10.2001 durch einen anderen Arzt aufgeklärt, wobei sie einen Aufklärungsbogen unterzeichnete.
Schlagworte
EINWILLIGUNG
PATIENT
PATIENTENAUFNAHME
THERAPIE
ENTSCHEIDUNG
KRANKENHAUSTRÄGER
Einen
Oberarzt
Wurde
Klägerin
Januar
Operation
Kniegelenk
Gesetzlich
Kranken
Versicherte