CareLit Fachartikel
Staatliche Beihilfen an kommunale Krankenhäuser
Binger, P.; · Das Krankenhaus, Berlin · 2010 · Heft 11 · S. 1090 bis 1091
Dokument
121365
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Zahlung von Beihilfen durch Mitgliedstaaten der Europäischen Union unterliegt grundsätzlich der Kontrolle der EU-Kommission. Gemäß Artikel 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sind „staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen gleich welcher Art, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen, mit dem Binnenmarkt unvereinbar, soweit sie den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen.
Schlagworte
LEISTUNG
KRANKENHAUS
UNTERNEHMEN
URTEIL
VERLETZUNG
TRÄGERSCHAFT
KRANKENHÄUSER
PATIENTEN
BERATUNG
VERHALTEN
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RECHTSPRECHUNG
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ES
PRAXIS
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