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Zu alt für die Führung? Ehemaliger Klinik-Geschäftsführer erhält Schadensersatz wegen Diskriminierung

Kienast, R.; Mujan, S.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2010 · Heft 11 · S. 84 bis 85

Dokument
121422
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach
Autor:innen
Kienast, R.; Mujan, S.;
Ausgabe
Heft 11 / 2010
Jahrgang 79
Seiten
84 bis 85
Erschienen: 2010-11-01 00:00:00
ISSN
1867-9269
DOI

Zusammenfassung

Dem früheren medizinischen Geschäftsführer der städtischen Kliniken Köln (einer gemeinnützigen GmbH) hat das Oberlan-desgericht (OLG) Köln Schadensersatz wegen Altersdiskriminierung sowie Entschädigung zugesprochen (Az. : 18 U196/09). Das Gericht hielt es für erwiesen, dass der Fünf-lahres-Vertrag des 62-jährigen Mediziners aus Altersgründen nicht verlängert worden war. Diese Benachteiligung auf Grund des Alters ließ sich-so das OLG - nicht mit der von der Klinik geforderten Kontinuität in der Geschäftsführung angesichts der, , Umbruchsituation im Gesundheitsmarkt rechtfertigen.

Schlagworte

GESCHÄFTSFÜHRER ENTSCHEIDUNG DISKRIMINIERUNG ENTSCHÄDIGUNG ARBEITSRECHT ALTER FÜHRUNG SCHADENSERSATZ GESUNDHEITSWESEN HÖHE LEISTUNG OFFENLEGUNG KU GESUNDHEITSMANAGEMENT Kulmbach