Zu alt für die Führung? Ehemaliger Klinik-Geschäftsführer erhält Schadensersatz wegen Diskriminierung
Kienast, R.; Mujan, S.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2010 · Heft 11 · S. 84 bis 85
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Dem früheren medizinischen Geschäftsführer der städtischen Kliniken Köln (einer gemeinnützigen GmbH) hat das Oberlan-desgericht (OLG) Köln Schadensersatz wegen Altersdiskriminierung sowie Entschädigung zugesprochen (Az. : 18 U196/09). Das Gericht hielt es für erwiesen, dass der Fünf-lahres-Vertrag des 62-jährigen Mediziners aus Altersgründen nicht verlängert worden war. Diese Benachteiligung auf Grund des Alters ließ sich-so das OLG - nicht mit der von der Klinik geforderten Kontinuität in der Geschäftsführung angesichts der, , Umbruchsituation im Gesundheitsmarkt rechtfertigen.