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Vorsicht, Ihr Jecken!

Sautter, T.; · Sicherheitsingenier, Heidelberg · 2010 · Heft 11 · S. 16

Dokument
121449
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsingenier, Heidelberg
Autor:innen
Sautter, T.;
Ausgabe
Heft 11 / 2010
Jahrgang 1
Seiten
16
Erschienen: 2010-11-01 00:00:00
ISSN
0300-3329
DOI

Zusammenfassung

Betriebsausflüge oder Firmenfeiern sind in der Regel unfallversichert. Ob allerdings ein Unfall, der sich bei einer solchen betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung ereignet, ein Arbeitsunfall ist, hängt zum Teil vom regionalen Brauchtum ab. So entschied das Bundessozialgericht darüber, dass ein Faschingsfußballturnier in Kiel nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fällt.

Schlagworte

UNFALL UNFALLVERSICHERUNG UNTERNEHMEN URTEIL BERUFSGENOSSENSCHAFT ENTSCHEIDUNG SCHULTER BELEGSCHAFT Sicherheitsingenier Heidelberg