CareLit Fachartikel
Vorsicht, Ihr Jecken!
Sautter, T.; · Sicherheitsingenier, Heidelberg · 2010 · Heft 11 · S. 16
Dokument
121449
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Betriebsausflüge oder Firmenfeiern sind in der Regel unfallversichert. Ob allerdings ein Unfall, der sich bei einer solchen betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung ereignet, ein Arbeitsunfall ist, hängt zum Teil vom regionalen Brauchtum ab. So entschied das Bundessozialgericht darüber, dass ein Faschingsfußballturnier in Kiel nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fällt.
Schlagworte
UNFALL
UNFALLVERSICHERUNG
UNTERNEHMEN
URTEIL
BERUFSGENOSSENSCHAFT
ENTSCHEIDUNG
SCHULTER
BELEGSCHAFT
Sicherheitsingenier
Heidelberg