CareLit Fachartikel

Zum Anspruch auf Verlängerung einer befristeten Teilzeit nach § 11 Abs. 1 TVöD-Verpflichtung zu Überstunden und Mehrarbeit

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2010 · Heft 11 · S. 630 bis 634

Dokument
121524
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 11 / 2010
Jahrgang 14
Seiten
630 bis 634
Erschienen: 2010-11-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Einerseits ergibt sich ein dringender dienstlicher oder betrieblicher Belang nicht daraus, dass der Arbeitgeber bei Teilzeitbeschäftigten gemäß § 6 Abs. 5 TVÖD dazu verpflichtet ist, vor der Anordnung von Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Überstunden und Mehrarbeit eine arbeitsvertragliche Regelung oder eine Zustimmung im Einzelfall herbeizuführen. Das ergibt sich schon daraus, dass der Teilzeitanspruch nach §11 Abs. 1 TVöD nach seinem klaren Wortlaut nur von den dort genannten Tatbestandsvoraussetzungen abhängen soll, nicht jedoch davon abhängig gemacht wird, dass der Teilzeitbeschäftigte gleichzeitig Erklä…

Schlagworte

TVÖD ARBEITSZEIT ARBEITGEBER ARBEITNEHMER BEREITSCHAFTSDIENST ENTSCHEIDUNG RECHTSPRECHUNG SCHREIBEN ZEIT LEISTUNG PATIENTEN KIND PERSONEN ES KOPF ARBEITSVERHÄLTNIS