CareLit Fachartikel
Anbringung eines Türschlosses mit einem Zahlencode -Unterbringung oder unterbringungsähnliche Maßnahme?
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2010 · Heft 11 · S. 647 bis 650
Dokument
121526
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Von§ 1906 Abs. 4 BGB werden nur die individuellen, auf die Bedürfnisse des Betroffenen abgestimmten Einzelmaßnahmen, also unterbringungsähnliche oder freiheitsentzie-hende Maßnahmen erfasst, während Maßnahmen, welche die Freiheit aller Bewohner eines Heims oder einer Station gleichermaßen treffen, und somit anstaltsbezogen sind, eine mit einer Freiheitsentziehung verbundene Unterbringung im Sinne von § 1906 Abs. 1 BGB darstellen.
Schlagworte
UNTERBRINGUNG
STATION
EINRICHTUNG
ENTSCHEIDUNG
VOLLMACHT
BETREUUNG
FREIHEIT
SCHREIBEN
DEMENZ
ES
PERSONEN
BUNDESREGIERUNG
RECHTSPRECHUNG
PRAXIS
PflegeRecht
Neuwied