CareLit Fachartikel

Anbringung eines Türschlosses mit einem Zahlencode -Unterbringung oder unterbringungsähnliche Maßnahme?

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2010 · Heft 11 · S. 647 bis 650

Dokument
121526
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 11 / 2010
Jahrgang 14
Seiten
647 bis 650
Erschienen: 2010-11-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Von§ 1906 Abs. 4 BGB werden nur die individuellen, auf die Bedürfnisse des Betroffenen abgestimmten Einzelmaßnahmen, also unterbringungsähnliche oder freiheitsentzie-hende Maßnahmen erfasst, während Maßnahmen, welche die Freiheit aller Bewohner eines Heims oder einer Station gleichermaßen treffen, und somit anstaltsbezogen sind, eine mit einer Freiheitsentziehung verbundene Unterbringung im Sinne von § 1906 Abs. 1 BGB darstellen.

Schlagworte

UNTERBRINGUNG STATION EINRICHTUNG ENTSCHEIDUNG VOLLMACHT BETREUUNG FREIHEIT SCHREIBEN DEMENZ ES PERSONEN BUNDESREGIERUNG RECHTSPRECHUNG PRAXIS PflegeRecht Neuwied