Informationsrecht des Personalrates beim betrieblichen Eingliederungsmanagement
Die Personalvertretung, Berlin · 2010 · Heft 12 · S. 454 bis 463
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In der Zeit ab April 2006 schrieb der Beteiligte unter Bezugnahme auf §84 Abs. 2 SGB IX Beschäftigte seiner Dienststelle an, die innerhalb des zurückliegenden Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig krank gewesen waren. Er unterrichtete sie über die Ziele des betrieblichen Eingliederungsmanagements und bat darum, auf der beiliegenden Kopie des Schreibens zu erklären, ob sie mit der Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements einverstanden seien. Mit Schreiben vom 25. April 2006 rügte der Antragsteller seine unterbliebene Beteiligung und bat um Übergabe einer Li…