Sonder Kündigungsschutz eines Ersatzmitglieds
Die Personalvertretung, Berlin · 2010 · Heft 12 · S. 476 bis 480
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zu den Aufgaben des Klägers gehörte es, während der Arbeitszeit die von ihm betreuten Immobilien im Stadtgebiet aufzusuchen und dort u.a. Abnahmen durchzuführen, Gespräche mit Handwerkern zu führen und sonstige Arbeiten zu erledigen. Mängelrügen der Hausverwaltungen bzw. der Mieter liefen in einer zentralen Mängelannahme bei der Beklagten auf. Die dort tätige Mitarbeiterin, Frau L., wies diese dann über einen Computer dem zuständigen Außendiensttechniker zu. Diese Arbeitsaufträge sah der Kläger auf seinem Monitor und arbeitete sie ab. Fahrten zu Immobilien führte der Kläger mit seinem privaten PKW durch. Hierfür…