CareLit Fachartikel

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Politischer und rechtlicher Handlungsbedarf in Deutschland u.a. am Beispiel des Rechts auf…

Schulte, B.; · ZFSH/SGB, Starnberg · 2010 · Heft 11 · S. 657 bis 677

Dokument
121559
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ZFSH/SGB, Starnberg
Autor:innen
Schulte, B.;
Ausgabe
Heft 11 / 2010
Jahrgang 49
Seiten
657 bis 677
Erschienen: 2010-11-01 00:00:00
ISSN
1434-5668
DOI

Zusammenfassung

Nach dem Inkrafttreten des entsprechenden Ratifikationsgesetzes zum Anfang des Jahres hat der Parlamentarische Staats-sekretär im Bundesministerium für Arbeit, Franz Thönnes, MdB, die Ratifikationsurkunde über die Rechte von Menschen mit Behinderungen am 24.2.2009 hinterlegt. Damit wurde der völkerrechtliche Vertrag nach Ablauf von 30 Tagen für Deutsch-land verbindlich. Deutschland schließt somit als einer der ersten EU-Mitgliedstaaten das Ratifikationsverfahren formell ab und betont so die Wichtigkeit, die Lebenssituation von behinderten Menschen zu verbessern.

Schlagworte

BEHINDERUNG RECHT BEHINDERTER INTEGRATION BILDUNG LEBEN AINS MENSCHEN DEUTSCHLAND ARBEIT MENSCHENRECHTE BUNDESREGIERUNG REHABILITATION IRLAND DÄNEMARK FINNLAND