CareLit Fachartikel

Bei Ansteckungsgefahr muss das Heim beschützen

Daniel, F.; · Altenheim, Hannover · 2010 · Heft 12 · S. 32 bis 33

Dokument
121621
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Daniel, F.;
Ausgabe
Heft 12 / 2010
Jahrgang 49
Seiten
32 bis 33
Erschienen: 2010-12-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Leider existiert zu dieser Frage keine konkrete Rechtsprechung, die weiterhelfen könnte. Auch das IfSG enthält über die Regelung der Meldepflichten hinaus keine eigenständige Handlungsbefugnis für Pflegeeinrichtungen. Aber soweit die Einrichtung in ihrem Heimvertrag keine ausdrücklichen Regelungen für diese Fälle vorsieht, bieten § 11 Abs. 1 Nr. 9 Heimgesetz - so in Thüringen - oder die entsprechenden Regelungen der Landesheimge-setze eine Handlungsgrundlage. Danach sind Träger und Leitung eines Pflegeheimes verpflichtet, einen ausreichenden Schutz der Bewohner vor Infektionen zu gewährleisten.

Schlagworte

ALTENHEIM BEHÖRDE ANGEHÖRIGE EINRICHTUNG LEBEN LEITUNG SICHERHEIT QUARANTÄNE KRANKHEIT ZEIT RECHTSPRECHUNG SICHERHEITSMASSNAHMEN PERSONEN FÜHRUNG DESINFEKTION HYGIENE