Bei Ansteckungsgefahr muss das Heim beschützen
Daniel, F.; · Altenheim, Hannover · 2010 · Heft 12 · S. 32 bis 33
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Leider existiert zu dieser Frage keine konkrete Rechtsprechung, die weiterhelfen könnte. Auch das IfSG enthält über die Regelung der Meldepflichten hinaus keine eigenständige Handlungsbefugnis für Pflegeeinrichtungen. Aber soweit die Einrichtung in ihrem Heimvertrag keine ausdrücklichen Regelungen für diese Fälle vorsieht, bieten § 11 Abs. 1 Nr. 9 Heimgesetz - so in Thüringen - oder die entsprechenden Regelungen der Landesheimge-setze eine Handlungsgrundlage. Danach sind Träger und Leitung eines Pflegeheimes verpflichtet, einen ausreichenden Schutz der Bewohner vor Infektionen zu gewährleisten.