CareLit Fachartikel
Gründliche Überprüfung
Kostrzewa, S.; · Altenheim, Hannover · 2010 · Heft 12 · S. 25 bis 27
Dokument
121633
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In der Begutachtung für den Transparenzbericht müssen Einrichtungen der stationären Altenpflege ein Konzept zur Sterbebegleitung vorweisen. Um den Kriterien zu genügen reicht es, ein Konzept vorzulegen. Es wird nicht überprüft, ob es auch dem zu Pflegenden und seinen Angehörigen dient. Sollte es aber Ihr Wunsch sein zu überprüfen, ob Ihre Kunden etwas von dem Konzept haben, müssen Sie eine Methode nutzen, die überprüft, ob das Konzept auch beim Kunden ankommt.
Schlagworte
STERBEBEGLEITUNG
MITARBEITER
STERBEN
ALTENPFLEGE
EINRICHTUNG
HILFE
ES
TOD
KOMMUNIKATION
DEMENZ
PALLIATIVPFLEGE
CHECKLISTE
ZEIT
SCHMERZTHERAPIE
ARBEIT
Altenheim