CareLit Fachartikel

Gründliche Überprüfung

Kostrzewa, S.; · Altenheim, Hannover · 2010 · Heft 12 · S. 25 bis 27

Dokument
121633
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Kostrzewa, S.;
Ausgabe
Heft 12 / 2010
Jahrgang 49
Seiten
25 bis 27
Erschienen: 2010-12-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

In der Begutachtung für den Transparenzbericht müssen Einrichtungen der stationären Altenpflege ein Konzept zur Sterbebegleitung vorweisen. Um den Kriterien zu genügen reicht es, ein Konzept vorzulegen. Es wird nicht überprüft, ob es auch dem zu Pflegenden und seinen Angehörigen dient. Sollte es aber Ihr Wunsch sein zu überprüfen, ob Ihre Kunden etwas von dem Konzept haben, müssen Sie eine Methode nutzen, die überprüft, ob das Konzept auch beim Kunden ankommt.

Schlagworte

STERBEBEGLEITUNG MITARBEITER STERBEN ALTENPFLEGE EINRICHTUNG HILFE ES TOD KOMMUNIKATION DEMENZ PALLIATIVPFLEGE CHECKLISTE ZEIT SCHMERZTHERAPIE ARBEIT Altenheim