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Armut bekämpfen Die Nationale Armutskonferenz in Deutschland ist Teil des Europäischen Armutsnetzwerkes
Schröter, M.; · Blätter der Wohlfahrtspflege, Baden-Baden · 2010 · Heft 7 · S. 129 bis 131
Dokument
121694
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach allgemeinem Verständnis gilt als arm, wer sich nicht hinreichend und angemessen mit Kleidung, Lebensmitteln, Wohn-raum und anderen lebensnotwendigen Dingen versorgen kann. Die Europäische Union hat die relative Armut im Jahre 1984 wie folgt beschriebenen: »Als verarmt sind jene Einzelpersonen, Familien und Personengruppen anzusehen, die über so geringe (materielle, kulturelle und soziale) Mittel verfügen, dass sie von der Lebensweise ausgeschlossen sind, die in dem Mitgliedstaat, in dem sie leben, als Minimum annehmbar sind.«
Schlagworte
INTEGRATION
EUROPÄISCHE UNION
LEBEN
BETRUG
FREIE WOHLFAHRTSVERBAENDE
HAND
ARMUT
DEUTSCHLAND
FAMILIE
BERLIN
VERSTÄNDNIS
KLEIDUNG
PERSONEN
ELTERN
MENSCHEN
SCHAM