Kartellrechtsinjektionen im Schatten der Arzneimittelreform Kartellrechtlich verboten, was sozialrechtlich geboten?
Mühlhausen, K.-H.; · Gesundheits- und Sozialpolitik, Baden-Baden · 2010 · Heft 4 · S. 30 bis 34
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und FDP sieht die Entfaltung von mehr Wettbewerb als das Mittel zur Verbesserung der Qualität und der Effizienz der Versorgung an. Der Wettbewerb als ordnendes Prinzip soll sowohl auf der Versicher-ungsals auch auf der Nachfrageund Angebotsseite funktionsfähig gemacht werden1. Im Grundsatz soll das allgemeine Wettbewerbsrecht, insbesondere das Kartellrecht (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB), als Ordnungsrahmen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Anwendung finden. Eine nähere rechtliche Analyse des entsprechenden Gesetzentwurfes zeigt, dass der G…