CareLit Fachartikel
Zur unmittelbaren Anwendbarkeit des Mitteilungsund Notifizierungsverfahrens nach Artikel 76 Abs. 3 des Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel im Rahmen des Parallelvertriebes…
Koenig, C.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 11 · S. 553 bis 560
Dokument
121900
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Fraglich ist, oh bei dem Parallelvcrtrieb eines zentral zugelassenen Arzneimittels durch einen Großhändler, z. B. von Österreich nach Deutschland, das Mitteilungsund das Notifizierungsverfahren nach Artikel 76 Abs. 3 der Richtlinie 2001/83/EG zum Gemeinschaftskodex für Humanarzneimittel1 (im Folgenden: „Gemein-schaftskodex) durchzuführen, also sowohl der Gench-migungsinhaber als auch die jeweilige zuständige Behörde von der Absicht des Parallelvertriebs zu informieren sind.
Schlagworte
ARZNEIMITTEL
RECHTSPRECHUNG
BEHÖRDE
RICHTLINIE
WIRKUNG
RECHT
DEUTSCHLAND
ZULASSUNG
SPRACHE
PRAXIS
BEURTEILUNG
ARZNEIMITTELÜBERWACHUNG
ARBEIT
SICHERHEIT
BERATUNG
WAHRNEHMUNG