CareLit Fachartikel
Heilmittelwerberechtliche Publikumswerbeverbote in § 11 Abs. 1 HWG
Doepner, U.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 11 · S. 560 bis 576
Dokument
121901
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der deutsche Gesetzgeber stellt traditionell an die Heil-mittelwerbung unterschiedliche rechtliche Anforderungen, je nachdem, ob sich diese Werbung an ein Fachpublikum richtet (Fachwerbung) oder uneingeschränkt an ein allgemeines Publi-kum und damit auch an medizinische und produktspezifische Laien (Publikumswerbung1). Grund für diese legislatorische Unterscheidung und die damit einhergehenden unterschiedlichen Anforderungen an diese Kategorien der Heilmittclwerbung ist zunächst ein abweichender Wissensund Erfahrungs-stand der Werbeadressaten.
Schlagworte
BUNDESGERICHTSHOF
RECHTSPRECHUNG
MARKETING
ARZNEIMITTEL
HAMBURG
NORM
WERBUNG
GESUNDHEIT
MENSCHEN
SELBSTMEDIKATION
LITERATUR
VERSTÄNDNIS
STRAFRECHT
RICHTLINIE
VERZÖGERUNG
ZEIT