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Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch irreführende Angaben bei PatentanmeldungenAnmerkung zu EuG, Urt. v. 01.07.2010 - T-321/05

Besen, M.; Gärtner, A.; Miege, C.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 11 · S. 586 bis 589

Dokument
121904
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Besen, M.; Gärtner, A.; Miege, C.;
Ausgabe
Heft 11 / 2010
Jahrgang 32
Seiten
586 bis 589
Erschienen: 2010-11-30 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Am 1. Juli 2010 hat das Gericht der Europäischen Union („Gericht) mit einem lang erwarteten Urteil die Entscheidung der Europäischen Kommission („Kommission) gegen den AstraZcneca-Konzern („AstraZe-nccau) vom 15.06.20051 im Wesent-lichen bestätigt.2 Das Gericht bestärkt die Kommission damit in ihrer sehr offensiven Wettbewerbspolitik gegenüber Her-stellern von Originalpräparatcn im Pharmascktor, die auch Ausdruck in der Untersuchung der Wettbewerbsbedingungen im Pharmasektor gefunden hatte und die derzeitigen Untersuchungen von sogenannten Patent Settle-ments prägt.1 Sofern die vorliegenden Entscheidung keine Ko…

Schlagworte

GERICHT ENTSCHEIDUNG URTEIL ARZNEIMITTEL THERAPIE UNTERNEHMEN ZULASSUNG COMPLIANCE GESUNDHEITSWESEN VERHALTEN PRAXIS DRUCK KRANKHEIT PATIENTEN MARKETING ORIENTIERUNG