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Zur Abqrenzunq von Lebensmittel und Arzneimittel

Pharma Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 11 · S. 607 bis 610

Dokument
121907
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 2010
Jahrgang 32
Seiten
607 bis 610
Erschienen: 2010-11-30 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Es spricht bereits einiges dafür, dass die Antragsbegründung insgesamt nicht den Darlegungsanforderungen des § 124a Abs. 4 Satz 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) genügt. Die Begründung eines auf Zulassung der Berufung gerichteten Antrags muss eine Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffs durch den Prozessbevollmächtigten erkennen lassen. Dabei verlangt die Darlegung ein Mindestmaß an Klarheit, Verständlichkeit und Übersichtlichkeit der Ausführungen.

Schlagworte

ARZNEIMITTEL ENTSCHEIDUNG NAHRUNGSERGAENZUNG URTEIL RECHT RECHTSPRECHUNG MEDIZIN ZULASSUNG ES BEURTEILUNG RISIKO RICHTLINIE NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL WERBUNG INTERNET VERSTÄNDNIS