CareLit Fachartikel
Auf die Genehmigung kommt es an
Hoffmann, A.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2010 · Heft 12 · S. 44 bis 45
Dokument
121919
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Damit ärztlich verordnete Häusliche Krankenpflege von der Kasse bezahlt wird, muss diese die Verordnung zuvor genehmigt haben. Dies gilt selbst dann, wenn die Leistungen durch den Leistungserbringer bereits erbracht worden sind. Dies bestätigte nun erneut ein Berufungsurteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen.
Schlagworte
KRANKENPFLEGE
KRANKENKASSE
ZEIT
ENTSCHEIDUNG
KOSTEN
VERGÜTUNG
BERLIN
HÖHE
TELEFAX
VERSICHERUNG
ES
Häusliche Pflege
Hannover