CareLit Fachartikel
Erfolgschancen genau prüfen
Bierther, I.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2010 · Heft 12 · S. 46 bis 47
Dokument
121920
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Kranke Arbeitnehmer haben grundsätzlich keinen rechtlichen Anspruch auf Wiedereingliederung durch den Arbeitgeber. Aber Achtung: keine Regel ohne Ausnahme. Zudem sollten Pflegedienstbetreiber bei einer Verweigerung der Maßnahme die Nachteile bei Kündigungsschutzprozessen beachten.
Schlagworte
ARBEITNEHMER
WIEDEREINGLIEDERUNG
ARBEITGEBER
MITARBEITER
KÜNDIGUNG
URTEIL
Achtung
Häusliche Pflege
Hannover