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Bierther, I.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2010 · Heft 12 · S. 46 bis 47

Dokument
121920
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Häusliche Pflege, Hannover
Autor:innen
Bierther, I.;
Ausgabe
Heft 12 / 2010
Jahrgang 19
Seiten
46 bis 47
Erschienen: 2010-12-01 00:00:00
ISSN
0935-8234
DOI

Zusammenfassung

Kranke Arbeitnehmer haben grundsätzlich keinen rechtlichen Anspruch auf Wiedereingliederung durch den Arbeitgeber. Aber Achtung: keine Regel ohne Ausnahme. Zudem sollten Pflegedienstbetreiber bei einer Verweigerung der Maßnahme die Nachteile bei Kündigungsschutzprozessen beachten.

Schlagworte

ARBEITNEHMER WIEDEREINGLIEDERUNG ARBEITGEBER MITARBEITER KÜNDIGUNG URTEIL Achtung Häusliche Pflege Hannover