Niedergelassene Vertrggsärzte als „Beauftragte der Krankenkassen? -Von der Überdehnung eines Straftatbestandes
Dieners, P.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 12 · S. 613 bis 619
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ärzte kamen traditionell als mögliche Täter von Korruptionsdelikten (§§ 331 ff, 299 StGB) nur dann in Betracht, wenn sie als Amtsträger für Krankenhäuser, Universitätskliniken oder andere Unternehmen der öffentlichen Hand handelten. Nach dem Beschluss des OLG Braunschweig vom 23. Februar 2010 (WS 17/10) sollen sich nunmehr auch niedergelassene und damit freiberuflich tätige Vertragsärzte als „Beauftragte der Krankenkassen11 wegen Bestechlichkeit im Geschäftlichen Verkehr nach § 299 StGB strafbar machen können. Diese Auffassung beruht jedoch zum einen auf einer inzwischen über-kommenen Rechtsprechung des Bundesso…