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Abrechnung importierter zentral zugelassener Arzneimittel -unter welcher PZN?

Hußmann, N.; Dietel, M.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 12 · S. 619 bis 621

Dokument
121963
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Hußmann, N.; Dietel, M.;
Ausgabe
Heft 12 / 2010
Jahrgang 32
Seiten
619 bis 621
Erschienen: 2010-12-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Der Import zentral zugelassener Arzneimittel aus dem europäischen Ausland ist grundsätzlich zulässig und wird auch vielfach praktiziert1. Die häufigsten Anwcn-dungsfälle bilden diejenigen Sachverhalte, bei denen das importierte Arzneimittel keine deutsche Ausstattung hat und daher vor einem Inverkehrbringen in Deutschland vom Importeur noch umgekennzeichnet und ggf. umgepackt werden muss2. Diese Fälle können hinsichtlich ihrer Anforderungen und Auswirkungen wohl als hinreichend geklärt angesehen werden.

Schlagworte

ARZNEIMITTEL LEISTUNGSABRECHNUNG APOTHEKER AUSLAND BETRUG KRANKENKASSE DEUTSCHLAND ES APOTHEKEN NAMEN HANDEL RECHTSANWÄLTE Pharma Recht Frankfurt