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Abrechnung importierter zentral zugelassener Arzneimittel -unter welcher PZN?
Hußmann, N.; Dietel, M.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 12 · S. 619 bis 621
Dokument
121963
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Import zentral zugelassener Arzneimittel aus dem europäischen Ausland ist grundsätzlich zulässig und wird auch vielfach praktiziert1. Die häufigsten Anwcn-dungsfälle bilden diejenigen Sachverhalte, bei denen das importierte Arzneimittel keine deutsche Ausstattung hat und daher vor einem Inverkehrbringen in Deutschland vom Importeur noch umgekennzeichnet und ggf. umgepackt werden muss2. Diese Fälle können hinsichtlich ihrer Anforderungen und Auswirkungen wohl als hinreichend geklärt angesehen werden.
Schlagworte
ARZNEIMITTEL
LEISTUNGSABRECHNUNG
APOTHEKER
AUSLAND
BETRUG
KRANKENKASSE
DEUTSCHLAND
ES
APOTHEKEN
NAMEN
HANDEL
RECHTSANWÄLTE
Pharma Recht
Frankfurt