Abgrenzung Arzneimittel/Medizinprodukt (Photodynamische Therapie)
Pharma Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 12 · S. 638 bis 641
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Beklagte zu 1, deren Allcingesell-schafter der Beklagte zu 2 ist, stellt das insbesondere in der Krebstherapie eingesetzte Mittel P. her und vertreibt es als Medizinprodukt im Rahmen der photodynamischen Therapie zur Bekämpfung von bestimmten Tumoren. Das Mittel wird dazu zunächst in einer Salzlösung gelöst und sodann intravenös in den Körper des Patienten eingeführt. Durch Ausbreitung im Körper gelangt es auch in das Tumorgewebc. Dort wird es angereichert und überträgt bei der Rückkehr von einem durch Laserlicht bewirkten angeregten Zustand in seinen Grundzustand Energie von dem Laserlicht auf den in den Ze…