CareLit Fachartikel
Siegt doch noch die Vernunft?
Markaritzer, K.; · Österreichische Ärztezeitung, Wien · 2010 · Heft 12 · S. 12 bis 13
Dokument
121969
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Falle ist im 4. Sozialrechts-Änderungsgesetz enthalten, das der Gesetzgeber im Dezember des Vorjahres beschlossen hat. Diktiert wird darin „die Festlegung einer Altersgrenze (längstens bis zur Vollendung des 70, Lebensjahres) für die Beendigung der Einzelverträge von Vertragsärztinnen und Vertragsärzten ... sowie möglicher Ausnahmen davon bei drohen-der ärztlicher Unterversorgung. Kommt keine Einigung über eine Altersgrenze zustande, so gilt das vollendete 70. Lebensjahr als Altersgrenze.
Schlagworte
ALTERSGRENZE
VEREINBARUNG
ZEIT
POLITIK
ALTERSVERSORGUNG
ENTWICKLUNG
VERTRÄGE
ES
RUHESTAND
DNA
SICHERHEIT
Österreichische Ärztezeitung
Wien