Leistungsvergleich zwischen Jugendund Auszubildendenvertretern und sonstigen Auszubildenden?
Schindler, C.; Künzl, R.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2010 · Heft 12 · S. 625 bis 631
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Diese aus dem Schutz des Betriebsverfassungsbzw. Personalvertretungsgremiums und dem Schutz der ungehinderten Amtsausübung gebotene Rechtsfolge (spezielle Ausformung des Benachteiligungsverbotes des §78 BetrVG bzw. §8 BPersVG)7 ist für sich genommen sicherlich zu akzeptieren. Probleme bereitet den Arbeitgebern aber oftmals, wenn nicht aus-reichend Arbeitsplätze für alle die Ausbildung abschließenden Auszubildenden zur Verfügung stehen und sie besser qualifizierte Kräfte abweisen müssen, da sie einen oder mehrere Jugendund Auszubildendenvertreter weiterbeschäftigen müssen. Teilweise lässt man daher einen Leistung…