CareLit Fachartikel

Tarifliche Altersgrenze 65RL 2000/78 EG; AGG § 10; RTV Gebäudereinigung § 19 Nr. 8

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2010 · Heft 12 · S. 633 bis 636

Dokument
122030
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 12 / 2010
Jahrgang 24
Seiten
633 bis 636
Erschienen: 2010-12-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Die berufliche Tätigkeit von Frau Rosenbladt bestand 39 Jahre lang darin, in einer Kaserne in Hamburg-Blankenese (Deutschland) zu reinigen. Seit November 1994 war Frau Rosenbladt beim Reinigungsunternehmen Oellerking mit einer Bruttomonatsvergütung von 307,48 Euro teilzeitbeschäftigt (zwei Stunden pro Tag, zehn Stunden pro Woche). Ihr Arbeitsvertrag sieht vor, dass er gemäß § 19 Nr. 8 RTV mit Ablauf des Kalendermonats endet, in dem die Beschäftigte Anspruch auf eine Rente wegen Alters hat, spätestens mit Ablauf des Monats, in dem sie das 65. Lebensjahr vollendet hat.

Schlagworte

RICHTLINIE GERICHT ARBEITNEHMER URTEIL TARIFVERTRAG ARBEITGEBER DEUTSCHLAND ARBEITSVERHÄLTNIS HÖHE ES ZIELE RUHESTAND ENGLAND NAMEN REGIERUNG KONSENS