CareLit Fachartikel
Tarifliche Altersgrenze 65RL 2000/78 EG; AGG § 10; RTV Gebäudereinigung § 19 Nr. 8
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2010 · Heft 12 · S. 633 bis 636
Dokument
122030
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die berufliche Tätigkeit von Frau Rosenbladt bestand 39 Jahre lang darin, in einer Kaserne in Hamburg-Blankenese (Deutschland) zu reinigen. Seit November 1994 war Frau Rosenbladt beim Reinigungsunternehmen Oellerking mit einer Bruttomonatsvergütung von 307,48 Euro teilzeitbeschäftigt (zwei Stunden pro Tag, zehn Stunden pro Woche). Ihr Arbeitsvertrag sieht vor, dass er gemäß § 19 Nr. 8 RTV mit Ablauf des Kalendermonats endet, in dem die Beschäftigte Anspruch auf eine Rente wegen Alters hat, spätestens mit Ablauf des Monats, in dem sie das 65. Lebensjahr vollendet hat.
Schlagworte
RICHTLINIE
GERICHT
ARBEITNEHMER
URTEIL
TARIFVERTRAG
ARBEITGEBER
DEUTSCHLAND
ARBEITSVERHÄLTNIS
HÖHE
ES
ZIELE
RUHESTAND
ENGLAND
NAMEN
REGIERUNG
KONSENS