CareLit Fachartikel
Ausschlussfrist und ArbeitszeitkontoTVG §4 Ausschlussfrist; BRTV-Bau §§3, 15
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2010 · Heft 12 · S. 645 bis 646
Dokument
122035
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Für jeden Arbeitnehmer wird ein individuelles Ausgleichskonto eingerichtet. Auf diesem Ausgleichskonto ist die Differenz zwischen dem Lohn für die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden und dem nach Nr. 1.42 errechneten Monatslohn für jeden Arbeitnehmer gutzuschreiben bzw. zu belasten. Lohn für Leistungslohn-Mehrstunden darf nicht einbehalten und gutgeschrieben werden. Die Frage einer Verzinsung des Guthabens ist betrieblich zu regeln.
Schlagworte
ARBEITNEHMER
VERGÜTUNG
VEREINBARUNG
ARBEITGEBER
URTEIL
BEDARFSPLANUNG
ARBEITSVERHÄLTNIS
HÖHE
ARBEITSLEISTUNG
Zeitschrift für Tarifrecht
München