CareLit Fachartikel

Ausschlussfrist und ArbeitszeitkontoTVG §4 Ausschlussfrist; BRTV-Bau §§3, 15

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2010 · Heft 12 · S. 645 bis 646

Dokument
122035
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 12 / 2010
Jahrgang 24
Seiten
645 bis 646
Erschienen: 2010-12-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Für jeden Arbeitnehmer wird ein individuelles Ausgleichskonto eingerichtet. Auf diesem Ausgleichskonto ist die Differenz zwischen dem Lohn für die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden und dem nach Nr. 1.42 errechneten Monatslohn für jeden Arbeitnehmer gutzuschreiben bzw. zu belasten. Lohn für Leistungslohn-Mehrstunden darf nicht einbehalten und gutgeschrieben werden. Die Frage einer Verzinsung des Guthabens ist betrieblich zu regeln.

Schlagworte

ARBEITNEHMER VERGÜTUNG VEREINBARUNG ARBEITGEBER URTEIL BEDARFSPLANUNG ARBEITSVERHÄLTNIS HÖHE ARBEITSLEISTUNG Zeitschrift für Tarifrecht München