Ist ein staatliches Monopol der öffentlich-rechtlichenEthikkommissionen in der klinischen Forschung eine unnötigeMachtbefugnis und eine politische Fehlentwicklung?
Graf, H.-P.; · Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2010 · Heft 1 · S. 95 bis 107
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Anforderung an die Unabhängigkeit der Ethikkommission, die klinische Prüfungen an Versuchspersonen begutachtet, entspricht internationalem Standard. Das Monopol und die fragliche Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Ethik-kommissionen in Deutschland lässt folgende allgemein bekannte Weisheit wieder ins Gedächtnis rufen: „Monopol schafft Missbrauch und M(m)acht Korruption. Die öffentlich-rechtlichen Ethikkommissionen demonstrieren diese Weisheit, in dem sie sich der Bestimmung im Bundesgesetz „bei mul-tizentrischen Studien genügt ein Votum widersetzen; jedes Zentrum muss ein Ethik-Votum der zuständigen ö…