CareLit Fachartikel

Ist ein staatliches Monopol der öffentlich-rechtlichenEthikkommissionen in der klinischen Forschung eine unnötigeMachtbefugnis und eine politische Fehlentwicklung?

Graf, H.-P.; · Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2010 · Heft 1 · S. 95 bis 107

Dokument
122102
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt
Autor:innen
Graf, H.-P.;
Ausgabe
Heft 1 / 2010
Jahrgang 18
Seiten
95 bis 107
Erschienen: 2010-10-01 00:00:00
ISSN
1869-1676
DOI

Zusammenfassung

Die Anforderung an die Unabhängigkeit der Ethikkommission, die klinische Prüfungen an Versuchspersonen begutachtet, entspricht internationalem Standard. Das Monopol und die fragliche Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Ethik-kommissionen in Deutschland lässt folgende allgemein bekannte Weisheit wieder ins Gedächtnis rufen: „Monopol schafft Missbrauch und M(m)acht Korruption. Die öffentlich-rechtlichen Ethikkommissionen demonstrieren diese Weisheit, in dem sie sich der Bestimmung im Bundesgesetz „bei mul-tizentrischen Studien genügt ein Votum widersetzen; jedes Zentrum muss ein Ethik-Votum der zuständigen ö…

Schlagworte

ETHIKKOMMISSION FORSCHUNG BERUFSORDNUNG STUDIE TÄTIGKEIT INTERNATIONAL ETHIKKOMMISSIONEN VERSUCHSPERSONEN DEUTSCHLAND GEDÄCHTNIS GESUNDHEIT SICHERHEIT ZEIT PUBLIKATIONEN MENSCHEN BEURTEILUNG