Mehr Staatsferne durch mehr Selbstverwaltung
Die Krankenversicherung, Berlin · 2010 · Heft 12 · S. 376 bis 380
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das System der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) repräsentiert ein staatsfernes, bedarfsorientiertes und auf Solidarausgleich gerichtetes Ordnungssystem im Gesundheitswesen, zu dessen Grundprinzipien auch eine eigenständige Form der Interessenvertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gehört, die in Form der Selbstverwaltung in allen wichtigen und grundlegenden Entscheidungsfragen agiert. Diese ehrenamtliche Selbstverwaltung - in der GKV sind dos die Ver-waltungsräte - wird alle sechs Jahre neu gewählt. Wahlberechtigt sind alle beitragszahlenden Mitglieder der Kranken-kassen. Über die damit verbundenen T…