EH Zum Betreuerwechsel
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2010 · Heft 12 · S. 276 bis 278
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nachdem der Betroffene in ein anderes Seniorenheim gezogen war, wurde das Verfahren an das nunmehr zuständig gewordene AG abgegeben. Wegen der auf den 05. 11. 2009 bestimmten Überprüfungsfrist verfügte die zuständige Richterin die Wieder-vorlage auf den 01. 09. 2009. Am 02. 09. 2009 traf die zuständige Richterin die mit Blick auf die anstehende Verlängerungs-entscheidung veranlassten Verfügungen. Bei der persönlichen Anhörung am 05. 11. 2009 äußerte der Betroffene den Wunsch, dass sein Bruder A. S. zum Betreuer bestellt werde, der dies jedoch zunächst ablehnte. Mit Beschl. v. 11. 11. 2009 wurde die Betreuung - i…