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SGB IX § 96 Abs. 3 Satz 1, Abs. 8 u. 9; LPVG NW §40 Abs. 2 Satz 1Kosten der Schwerbehindertenvertretung -pauschale Aufwandsdeckung

Behindertenrecht, Stuttgart · 2010 · Heft 12 · S. 210 bis 212

Dokument
122154
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Behindertenrecht, Stuttgart
Autor:innen
Ausgabe
Heft 12 / 2010
Jahrgang 49
Seiten
210 bis 212
Erschienen: 2010-12-01 00:00:00
ISSN
0341-3888
DOI

Zusammenfassung

Der Arbeitgeber ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit in Nordrhein-Westfalen, welche als Kommunalverband im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung regionale Aufgaben wahrnimmt. Im Dezernat 9 des Arbeitgebers sind 19 schwerbehinderte Menschen und diesen gleichgestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Gemäß § 40 Abs. 2 Satz 1 des Personalvertretungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LPersVG NW) sind dem Personalrat zur Deckung der ihm als Aufwand entstehenden Kosten Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Höhe dieser sog. Aufwands-deckung beträgt nach der Vero…

Schlagworte

ARBEITSZEIT NORDRHEIN-WESTFALEN ARBEITGEBER PERSONALRAT URTEIL KOSTEN MENSCHEN HÖHE RICHTLINIE REHABILITATION RECHTSPRECHUNG TERMINOLOGIE ES PERSÖNLICHKEITSSTÖRUNGEN AGORAPHOBIE SCHREIBEN