Beitragspflicht eingeschränkt
Mertens, A.; · G+G, Gesundheit und Gesellschaft, Remagen · 2010 · Heft 12 · S. 42 bis 43
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Renten der betrieblichen Altersversorgung sind nach Paragraf 229 Absatz 1 Sozialgesetzbuch (SGB) V der Altersrente vergleichbare Einnahmen, aus denen Beiträge zur Krankenund Pflegeversicherung der Rentner (KVdR) zu entrichten sind. Dies gilt auch dann, wenn eine nicht regelmäßig wiederkehrende Leistung vor Eintritt des Versicherungsfalls vereinbart oder zugesagt worden war. Nun hat sich das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit der Frage befasst, ob die Erhebung von Beiträgen zur Krankenund Pflegeversicherung auch bei Leistungen aus einer vom Arbeitgeber zugunsten des Arbeitnehmers geschlossenen Kapitallebensver…