Die Behandlung von Leistungen Dritter als Darlehen bei Leistungsverzug des Job-Centers
Dienstbühl, C.; · ZFSH/SGB, Starnberg · 2010 · Heft 12 · S. 707 bis 710
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das BSG hat jüngst mit Urteil vom 17.6.2010 (Az. B 14 AS 46/09 R) entschieden, dass es sich bei Zahlungen in Gestalt eines Darlehens zugunsten eines Empfängers von ALG II nicht um Einkommen i.S. des §11 SGB II handelt. Ob es sich bei den Zuwendungen tatsächlich um ein rückzahlungs-pflichtiges Darlehen handelt, hat der Grundsicherungsträger (Job-Center)1 nach Auswertung aller in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalls zu prüfen. Nach Ansicht des BSG sollen dem Hilfsbedürftigen bei der Aufklärung der erforderlichen Tatsachen Mitwirkungspflichten obliegen, um so der Gefahr eines Missbrauchs von Steuermitteln en…