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Haftungsprivilegierung des nicht mit dem Kind in einem Haushalt lebenden Elternteils; häusliche Gemeinschaft i.S.d. SGBX BGB §1687 Abs.1 GGArt 3Abs.1,6Abs.1 und 2SGBX §116 Abs.6 S…
ZFSH/SGB, Starnberg · 2010 · Heft 12 · S. 727 bis 733
Dokument
122184
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Übernimmt ein Elternteil, dessen Kind aufgrund der Trennung der Eltern nicht ständig bei ihm lebt, im Rahmen des ihm rechtlich möglichen Maßes tatsächlich Verantwortung für sein Kind und hat häufigen Umgang mit diesem, der ein regel-mäßiges Verweilen und Übernachten im Haushalt des Elternteils umfasst, entsteht zwischen Elternteil und Kind eine häus-liche Gemeinschaft im Sinne des SGB X. Diese Gemeinschaft unterliegt in gleicher Weise dem grundrechtlichen Familien-schutz wie diejenige, bei der Elternteil und Kind täglich zusammenleben.
Schlagworte
KIND
LEBEN
ELTERN
URTEIL
BUNDESGERICHTSHOF
RECHTSPRECHUNG
SCHADENSERSATZ
EHE
LEISTUNG
HAND
BUNDESREGIERUNG
FAMILIE
WOHNUNG
GROSSELTERN
WASSER
HÖHE