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Haftungsprivilegierung des nicht mit dem Kind in einem Haushalt lebenden Elternteils; häusliche Gemeinschaft i.S.d. SGBX BGB §1687 Abs.1 GGArt 3Abs.1,6Abs.1 und 2SGBX §116 Abs.6 S…

ZFSH/SGB, Starnberg · 2010 · Heft 12 · S. 727 bis 733

Dokument
122184
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ZFSH/SGB, Starnberg
Autor:innen
Ausgabe
Heft 12 / 2010
Jahrgang 49
Seiten
727 bis 733
Erschienen: 2010-12-01 00:00:00
ISSN
1434-5668
DOI

Zusammenfassung

Übernimmt ein Elternteil, dessen Kind aufgrund der Trennung der Eltern nicht ständig bei ihm lebt, im Rahmen des ihm rechtlich möglichen Maßes tatsächlich Verantwortung für sein Kind und hat häufigen Umgang mit diesem, der ein regel-mäßiges Verweilen und Übernachten im Haushalt des Elternteils umfasst, entsteht zwischen Elternteil und Kind eine häus-liche Gemeinschaft im Sinne des SGB X. Diese Gemeinschaft unterliegt in gleicher Weise dem grundrechtlichen Familien-schutz wie diejenige, bei der Elternteil und Kind täglich zusammenleben.

Schlagworte

KIND LEBEN ELTERN URTEIL BUNDESGERICHTSHOF RECHTSPRECHUNG SCHADENSERSATZ EHE LEISTUNG HAND BUNDESREGIERUNG FAMILIE WOHNUNG GROSSELTERN WASSER HÖHE