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Urteil: Einrichtung muss erkennen können, mit welchen strukturellen Änderungen sie den Anforderungen genügen kannAuf unberechtigte oder unbestimmte Maßnahmenbescheide reagieren

Care konkret, Hannover · 2010 · Heft 12 · S. 8

Dokument
122253
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Care konkret, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 12 / 2010
Jahrgang 13
Seiten
8
Erschienen: 2010-12-17 00:00:00
ISSN
1435-9286
DOI

Zusammenfassung

Werden bei einer Qualitätsprüfung durch den MDK Mängel festgestellt, entscheiden die Landesverbände der Pflegekassen laut § 115 Abs. 2 SGB XI nach Anhörung der Pflegeeinrichtung welche Maßnahmen zu treffen sind, erteilen dem Einricht-ungsträger einen Bescheid mit Fristsetzung zur Mängelbeseitigung. Auf unberechtigte oder unbestimmte Maßnahmenbescheide sollten Einrichtungen reagieren!

Schlagworte

INTERNET EINRICHTUNG MDK NORDRHEIN-WESTFALEN URTEIL RISIKO ES DOKUMENTATION RECHTSANWÄLTE Care konkret Hannover