Zur Kostenverteilung bei einer rund um die Uhr erforderlichen häuslichen Krankenpflege mit gleichzeitiger Durchführung der Grundpflege
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2010 · Heft 12 · S. 689 bis 699
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Lange Zeit bestand Streit darüber, wie bei rund um die Uhr (24 Stunden) notwendiger ambulanter Intensivpflege die Grundpflege zu berücksichtigen ist. Mit Urteil vom 28.01.1999 (PflR 1999, 301 ff.) hatte das Bundes-sozialgericht entschieden, dass der auf die Grundpflege täglich entfallende Zeitanteil abzuziehen sei, da die Behandlungspflege während dieser Zeit in den Hintergrund trete. Das Urteil war wegen der zum Teil erheblichen Finanzierungslücken vielfach kritisiert worden (siehe u.a. BSG, PflR 1999, 301 ff. mit krit. Anm. Zie-sche; LSG Baden-Württemberg, PflR 2008, 291 ff. mit krit. Anm. Roßbruch sowie BVerf…