CareLit Fachartikel

Soziale Pflegeversicherung - Leistungen wegen vollstationärer Pflege nach Pflegestufe ISGBX§48Abs. 1 Satz1;SGBXI § 14 Abs. 1, §15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 43 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2010 · Heft 12 · S. 704 bis 710

Dokument
122272
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 12 / 2010
Jahrgang 14
Seiten
704 bis 710
Erschienen: 2010-12-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Hebt die Pflegekasse wegen tatsächlicher Änderung der Verhältnisse die früher erfolgte Bewilligung von Pflegegeld auf und nicht die danach erfolgte Bewilligung von Leistungen der vollstationären Pflege, weil sie bei Erlass des Aufheb-ungsbescheids von der Bewilligung vollstationärer Pflege keine Kenntnis hatte, kann die Pflegekasse sich nicht darauf berufen, sie habe jedenfalls kon-kludent (auch) den Bescheid über die Bewilligung von Leistungen der vollstationären Pflege aufgehoben.

Schlagworte

PFLEGESTUFE GUTACHTEN PFLEGEVERSICHERUNG KÖRPERPFLEGE PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT KRANKENKASSE LEISTUNG HAND ERNÄHRUNG HÖHE ES TREPPENSTEIGEN SCHREIBEN UNTERLAGEN BEURTEILUNG RECHTSPRECHUNG