CareLit Fachartikel
Soziale Pflegeversicherung - Leistungen wegen vollstationärer Pflege nach Pflegestufe ISGBX§48Abs. 1 Satz1;SGBXI § 14 Abs. 1, §15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 43 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2010 · Heft 12 · S. 704 bis 710
Dokument
122272
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Hebt die Pflegekasse wegen tatsächlicher Änderung der Verhältnisse die früher erfolgte Bewilligung von Pflegegeld auf und nicht die danach erfolgte Bewilligung von Leistungen der vollstationären Pflege, weil sie bei Erlass des Aufheb-ungsbescheids von der Bewilligung vollstationärer Pflege keine Kenntnis hatte, kann die Pflegekasse sich nicht darauf berufen, sie habe jedenfalls kon-kludent (auch) den Bescheid über die Bewilligung von Leistungen der vollstationären Pflege aufgehoben.
Schlagworte
PFLEGESTUFE
GUTACHTEN
PFLEGEVERSICHERUNG
KÖRPERPFLEGE
PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT
KRANKENKASSE
LEISTUNG
HAND
ERNÄHRUNG
HÖHE
ES
TREPPENSTEIGEN
SCHREIBEN
UNTERLAGEN
BEURTEILUNG
RECHTSPRECHUNG