CareLit Fachartikel

Bestellung eines Betreuers bei vorliegender Vorsorgevollmacht - Betreuung wegen psychischer Erkrankung des BetroffenenBGB § 1896 Abs. 1 a; FamFG § 300 Abs. 1 Satz 1

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2010 · Heft 12 · S. 711 bis 715

Dokument
122273
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 12 / 2010
Jahrgang 14
Seiten
711 bis 715
Erschienen: 2010-12-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Die Einrichtung einer Betreuung erfolgt zu Recht, wenn dringende Gründe für die Annahme vorliegen, dass der Betroffene aufgrund seiner psychischen Krankheit seine Angelegenheiten nicht selbst besorgen kann und deshalb die Voraussetzungen für die Bestellung eines Betreuers gegeben sind. Dringende Gründe für die Annahme eines konkreten Betreuungsbedarfs ergeben sich z. B. daraus, dass der Betroffene bei Einrichtung der Betreuung über keine Einkünfte verfügte und nicht krankenversichert war.

Schlagworte

BETREUUNG EINRICHTUNG PATIENTENVERFUEGUNG THERAPIE KRANKHEIT ENTSCHEIDUNG WAHRNEHMUNG DIAGNOSTIK PRAXIS PSYCHIATRIE SCHIZOPHRENIE ELTERN POLIZEI WETTER WOHNUNG SCHREIBEN