CareLit Fachartikel
Helfer sind versichert
Didlaukat, A.; · Sicherheitsingenier, Heidelberg · 2010 · Heft 12 · S. 26 bis 27
Dokument
122294
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung wurden neben Tätigkeiten, die einen unmittelbaren oder auch nur mittelbaren Bezug zum Arbeitsleben haben, aus sozialpolitischen Gründen auch Handlungen einbezogen, die im Allgemein-interesse liegen. Zum Beispiel anderen Hilfe zu leisten.
Schlagworte
HILFE
VERSICHERUNGSSCHUTZ
UNTERNEHMEN
UNFALLVERSICHERUNG
SICHERHEIT
TÄTIGKEIT
Schutz
Gesetzlichen
Wurden
Neben
Tätigkeiten
Einen
Unmittelbaren
Mittelbaren
Bezug
Arbeitsleben