Internetrecht für Hebammen I Teil 4Pflichtangaben und Werbeverbote
Diefenbacher, M.; · Deutsche Hebammen Zeitschrift, Hannover · 2010 · Heft 12 · S. 72 bis 74
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Diese Pflichtangaben müssen seit Anfang 2007 auch an geschäftliche E-Mails angehängt werden, um den Absender iden-tifizieren zu können. Dies ergibt sich aus dem Recbtsgedanken des Ende 2006 geschaffenen § 37a Handelsgesetzbuch (HGB) und der „Lauterkeitsrichtlinie der EU. Nach § 37a HGB müssen auf allen Geschäftsbriefen von Kaufleuten egal welcher Form (auch E-Mail), die an einen bestimmten Empfänger gerichtet werden, deren Firma, der Ort ihrer Handelsnieder-lassung, das Registergericht und die Nummer, unter der die Firma in das Handelsregister eingetragen ist, angegeben werden.